Förderung

Die Kosten für die nachträgliche Verlegung einer Fußbodenheizung können durch staatliche Förderprogramme deutlich reduziert werden. Insbesondere das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt den Einbau einer Fußbodenheizung in Bestandsgebäuden mit Zuschüssen von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung dafür ist in der Regel die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage, um sicherzustellen, dass die neue Heizung optimal und energieeffizient arbeitet.

Wenn die Maßnahme Teil eines umfassenderen individuellen Sanierungsfahrplans ist, können zusätzliche Fördermittel beantragt werden, die den Zuschuss weiter erhöhen.

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Darüber hinaus können Sanierungskosten, die im Zuge des Einbaus anfallen, auch steuerlich abgesetzt werden. Über drei Jahre verteilt, lassen sich bis zu 20 % der Kosten steuerlich geltend machen – eine attraktive Möglichkeit, die Investition langfristig zu amortisieren. Auch hier ist ein hydraulischer Abgleich notwendig, um den maximalen Steuervorteil zu erhalten.

Die genauen Förderbedingungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der energetischen Effizienz des Gebäudes und der genutzten Heiztechnik. Gerne beraten wir Sie individuell zu den besten Förderoptionen und helfen Ihnen dabei, alle Fördermittel optimal auszuschöpfen.

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